Symbolbild: das Schweizer Accessibility-Symbol auf einem Tablet mit Website-Mockup, helles Tageslicht.

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Barrierefreie Website: BehiG, eCH und WCAG für KMU

mekyn Redaktion

Welche Pflichten Schweizer Unternehmen bei der Website-Barrierefreiheit haben — BehiG, eCH-0059, WCAG 2.1 AA und der pragmatische Weg zur Umsetzung.

Digitale Barrierefreiheit ist in der Schweiz keine freiwillige Kür mehr. Wer eine Website betreibt, die sich an die Öffentlichkeit richtet, kommt an Vorgaben nicht vorbei — und zwar an mehreren gleichzeitig. Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind überschaubar und decken sich weitgehend mit dem, was international ohnehin Standard ist.

Was das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt

Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) gilt seit 2004 auch für private Anbieter, die öffentlich zugängliche Dienstleistungen erbringen. Seit einer Anpassung im Jahr 2024 sind zudem private Anbieter mit mehr als 250 Mitarbeitenden explizit verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Kleinere Betriebe sind heute noch nicht direkt vom BehiG erfasst — die Erwartung der Kundinnen und Kunden steigt aber unabhängig davon.

Auf internationaler Ebene gilt der European Accessibility Act (EAA), der ab Juni 2025 in den EU-Staaten verbindlich ist. Für Schweizer Anbieter gilt der EAA nur, wenn sie in der EU tätig sind — faktisch orientieren sich aber viele grosse Kundinnen und Lieferanten in der Schweiz an denselben Standards.

eCH-0059 als Schweizer Standard

Die Fachstelle eCH (E-Government-Standards) hat mit eCH-0059 einen konkreten Standard für barrierefreie Websites veröffentlicht, der auf WCAG 2.1 AA aufbaut und um schweizspezifische Punkte ergänzt wird — etwa die Sprachauszeichnung de-CH statt nur de, die korrekte Schweizer Tastaturbelegung oder den Umgang mit Schweizer Franken in Tabellen.

Viele grössere Schweizer Auftraggeber — insbesondere die Bundesverwaltung (admin.ch), kantonale Verwaltungen und staatsnahe Betriebe — verlangen die Einhaltung von eCH-0059 in ihren Ausschreibungen. Wer für diese Kundschaft arbeitet, kommt an dem Standard nicht vorbei.

Was WCAG 2.1 AA konkret bedeutet

Die internationale Norm WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA ist der Kern. Die wichtigsten Anforderungen in der Praxis:

Kontraste: Fliesstext braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zur Hintergrundfarbe. Für grosse Schriften (ab 18 pt oder 14 pt fett) gilt 3:1. Helles Grau auf Weiss fällt oft durch — genauso weisser Text auf einem hellen Foto ohne abschattende Fläche.

Tastaturbedienung: Jede Funktion muss mit der Tastatur erreichbar sein. Wer mit Tab durch die Seite geht, muss jeden Link, jedes Formularfeld und jeden Button erreichen können. Der Fokus muss sichtbar sein — ein eigener Fokusring ist Pflicht.

Alternativtexte: Inhaltlich relevante Bilder brauchen einen beschreibenden Alt-Text. Reines Dekor wird mit alt="" ausgezeichnet, damit Screenreader es überspringen.

Formulare und Beschriftungen: Jedes Eingabefeld braucht ein dauerhaft sichtbares Label — nicht nur einen Platzhalter im Feld.

Überschriften-Struktur: Saubere Hierarchie von H1 zu H6, ohne Sprünge. Screenreader nutzen die Struktur, um Inhalte zu navigieren.

Schnellprüfung in Eigenregie

Wer nicht gleich eine Vollzertifizierung beauftragen will, kann mit drei Schritten einen guten Überblick gewinnen:

  1. Automatischer Scan mit axe DevTools oder der Browser-Erweiterung WAVE. Diese Werkzeuge finden einen grossen Teil der typischen Mängel in Minuten.
  2. Tastatur-Test durch die wichtigsten Seiten: einmal Tab-Taste drücken, dann mit Shift+Tab zurück. Wo der Fokus verschwindet, klemmt es.
  3. Bildschirmleser-Probe mit der in macOS eingebauten VoiceOver oder NVDA unter Windows. Schon fünf Minuten Probezeit decken grobe Probleme auf.

Typische Stolpersteine im Schweizer Alltag

Bei Schweizer Websites sehen wir immer wieder dieselben Schwächen:

  • Dokumente zum Download als nicht barrierefreie PDFs — die Inhalte sind für Screenreader unzugänglich.
  • Eingebettete Karten ohne Textalternative — ein häufiger Grund für die rote Liste bei automatischen Tests.
  • Slider und Karussells, die mit der Tastatur nicht pausierbar sind und Screenreader-Nutzende in eine Endlosschleife schicken.
  • Kontraste auf Bild-Hintergründen ohne ausreichende Tönung der Bildfläche.
  • Mehrsprachigkeit: das Sprachattribut steht auf de-CH, aber einzelne Textpassagen sind auf Englisch oder Französisch — Screenreader brauchen für jede Sprache das passende lang-Attribut.

Wirtschaftlicher Nutzen jenseits der Pflicht

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflichterfüllung — sie bringt handfesten Nutzen:

  • Reichweite: Rund 1.7 Millionen Menschen in der Schweiz leben mit einer dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkung. Eine barrierefreie Seite erreicht sie.
  • SEO-Vorteile: Saubere Struktur, gute Kontraste und klare Überschriften kommen der Suchmaschinen-Bewertung zugute.
  • Mobile Bedienbarkeit: Viele Massnahmen verbessern auch die Bedienung auf kleinen Bildschirmen und bei schlechten Lichtverhältnissen.

Empfohlene Reihenfolge

Wer eine bestehende Website prüfen will, geht am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Bestandsaufnahme mit automatischem Scan und Tastatur-Test.
  2. Quick Wins umsetzen: Kontraste, Alt-Texte, Fokusringe, Formular-Labels.
  3. Inhaltspflege: PDFs barrierefrei anbieten oder durch HTML ersetzen, Mehrsprachigkeit sauber auszeichnen.
  4. eCH-0059-Konformität dokumentieren, falls Auftraggeber aus der öffentlichen Hand in Frage kommen.

Wer diese Punkte abhakt, hat die grössten Risiken gebannt — und eine Website, die für alle Besucherinnen und Besucher besser funktioniert.